Bekämpfung des Kartoffelkäfers zu Kriegszeiten
Heute leben wir doch sehr bequem. Ich muss gestehen, dass ich mir beim Kartoffelkauf nur sehr wenig Gedanken mache. Regional sollten sie sein, dann noch Gedanken ob überwiegend fest oder mehlig kochend. Aber warum werden die gewaschen in einem Netz, lose oder in einer durchsichtigen Tüte verkauft?
Vor rund 80 Jahren hätte der Kartoffelkäfer oder seine Larven es gerne gehabt, wenn diese Frucht ungewaschen oder in geschlossenen Behältnissen transportiert geworden wären. Heute kann man sich den Aufwand kaum mehr vorstellen, der betrieben wurde, um die Ernährung der Bevölkerung sicher zu stellen.
Was machen Sie dienstags ab 13:00 Uhr in den Monaten Mai bis August? Vor ca. 90 Jahren wäre die Antwort klar gewesen, auf den umliegenden Feldern arbeiten, um den Kartoffelkäfer zu bekämpfen. Seine Bekämpfung hatte nicht nur in Kriegszeiten höchste Priorität, da die Kartoffel das wichtigste Grundnahrungsmittel war und zudem einfach eingelagert werden konnte.
Im dritten Reich beschäftigten sich mehrere Stellen mit der Bekämpfung des Schädlings. Bis zu den letzten Kriegstagen ergingen Schreiben und Anweisungen, nach dem Krieg hatten die Verordnungen weiter Bestand und die Aktionen mussten fortgesetzt werden.
Kartoffelkrebs
Angefangen hatte alles vor dem Kartoffelkäfer, mit einer Verordnung zur Abwehr der Einschleppung des Kartoffelkrebses vom 4.6.1925. Bei dem Kartoffelkrebs handelt es sich um einen Pilz, der die Kartoffeln bis zur Ernte verfaulen lässt, bzw. eingelagerte Kartoffeln befällt und drastische Auswirkungen auf die Ernte hatte.
Information des Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten aus Berlin, Leipziger Platz 10 vom 24.April 1914, das über den Regierungspräsident Köln an die Landräte und dann weiter an die Bürgermeister ging:
„Kartoffelkrebs (Chrysophlyctis endchiotica).
In einigen Gegenden der Monarchie hat sich eine bisher in Deutschland nicht beobachtete Kartoffelkrankheit gezeigt, die als Kartoffelkrebs (Chrysophlyctis endchiotical) bezeichnet wird.
Euer Excellenz übersende ich ergebenst eine von dem Institut für Bodenlehre und Pflanzenbau der Königlichen landwirtschaftlichen Akademie zu Bonn entworfene Beschreibung der Krankheitsmerkmale und einer zweckmäßigen Bekämpfungsweise mit dem Ersuchen geeigenter Bekanntgabe in den beteiligten Kreisen.
An die Herren Oberpräsidenten (mit Ausnahme der Oberpräsidenten) in Coblenz und Münster i/W.) und den Herren Regierungs Präsidenten in Sigmaringen.
... An vereinzelten Orten im Westen der Monarchie ist 1907 eine bisher in Deutschland nicht beobachtete Kartoffelkrankheit aufgetreten, die äußerlich eine gewisse mit dem allbekannten Kohlkropf besitzt. Stark befallene Pflanzen tragen an Stelle der Knollen vollständig entartete, runzelige Gebilde von Waldnußgröße, die in feuchtem Boden alsbald der Fäulnis anheimfallen. Schwach erkrankte Knollen erreichten oft gewöhnliche Größe, bilden aber verschieden gestaltete, warzige Auswüchse und Wucherungen. Die schon früher in Ungarn, England und Amerika untersuchte Krankheit, der man den Namen „Kartoffelkrebs“ beigelegt hat, wird durch einen Chrysopholyctis endohiotica genannten Pilz hervorgerufen. Derselbe dringt zuerst aus dem Boden in die Knolle ein und verbreitet sich in derselben schnell. Die Übertragung der Krankheit von einem Jahr auf das andere vermitteln Dauersporenfrüchte, die sich in den erkrankten Teilen der Knolle bilden. Wenn diese der Fäulnis anheimfällt, so bleiben die Sprenfrüchte im Boden zurück und behalten dort ihre ansteckende Kraft einige Jahre bei. Auch teilweise erkrankte Knollen und Abfälle dieser (Schalen, Faulstellen) beherbergenden ebenfalls Dauersporenfrüchte, die infolgedessen auch mit erkrankten Saatknollen oder Kartoffelabfällen auf dem Kartoffelakcer gelangen können. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Bekämpfungsmittel der Krankheit:
1. Auf befallenen Feldern dürfen 3-4 Jahre keine Kartoffeln angebaut werden.
2. Von befallenen Feldern herrührende Kartoffeln dürfen nicht zur Saat verwendet werden
3. Schalen und Abfälle erkrankter Kartoffeln werden beim Auftreten der Krankheit am bestern verbrannt. In keinem Falle dürfen sie dem Haukehricht und Compost beigegeben und mit diesem zur Kartoffeldüngung benutzt werden.
4. Auf befallenen Kartoffelfeldern werden erkrankte Stauden tunlichst frühzeitig mit den Knollen ausgerissen und verbrannt.“
Diese Schreiben ging am 17. April 1914 an die Landräte zur Weitergabe an die Bürgermeister.
Flugblatt der Biologischen Reichsanstalt in Berlin-Dahlem vom August 1938, Lohmar hatte davon 20 Exemplare zum Preis von 4 Rpf. je Stück bestellt.
Für 1938 freigegebene krebsunanfällige Sorten | |||
Sortenname | Reifezeit | Schalenfarbe | Fleischfarbe |
1. Allerfrüheste Gelbe | mittelfrüh | weiß | gelb |
2. Centifolia | |||
3. Erstling | |||
4. Frühe Rosen | |||
5. Industrie | |||
6. Prof. Wohltmann | |||
7. Zwickerauer frühe Gelbe | |||